Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Tank Protection Service GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und deren Kunden sowie Lieferanten (nachfolgend gemeinsam „Vertragspartner“ genannt) abgeschlossen werden. Sie gelten insbesondere für B2B-Geschäfte, d.h. für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten sowohl für Kauf-, Werk- als auch Dienstverträge, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsinhalt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Anbieters in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande. Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform.
3. Gefahrenübergang und Abnahme
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Bei Werkleistungen erfolgt der Gefahrenübergang mit der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Werkes schriftlich Mängel rügt. Die Inbetriebnahme oder Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
4. Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Anbieter ab, unabhängig davon, ob dieser im Rahmen der Geschäftsverbindung erfolgt oder nicht. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
5. Werkunternehmerpfandrecht
Dem Anbieter steht ein Werkunternehmerpfandrecht an den aufgrund des Werkvertrages hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden zu. Dieses Pfandrecht sichert die Ansprüche des Anbieters aus dem Werkvertrag, insbesondere auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
6. Rügepflicht und Mängelhaftung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Bei Werkverträgen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ebenfalls 12 Monate ab Abnahme. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, der Anbieter hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
8. Fehlersuche und Kostentragung
Stellt sich im Rahmen der Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt, der auf eine Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen ist, hat der Vertragspartner die entstandenen Kosten der Fehlersuche zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde unberechtigt Mängel reklamiert.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, jedoch maximal auf die Höhe des Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10. Pflichtverletzungen des Kunden
Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch Zahlungsverzug oder unberechtigte Zurückbehaltung von Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
11. Vertragsstrafen für Lieferanten
Lieferanten haften bei Pflichtverletzungen, die zur Verzögerung oder Schlechtleistung führen, mit einer Vertragsstrafe von bis zu 10 % des Auftragswertes. Diese Vertragsstrafe wird auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
12. Mindestlohn, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Ausführung von Werkverträgen sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn, Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Der Vertragspartner sichert zu, dass auch seine Unterauftragnehmer und Mitarbeiter diese Vorschriften einhalten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
13. Gesetzestreues Verhalten und Datenschutz
Der Anbieter und der Vertragspartner verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, insbesondere die Regelungen des Datenschutzes, einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Beide Parteien verpflichten sich zu einem gesetzeskonformen Verhalten im gesamten Geschäftsprozess.
14. Verzugszinsen und Zahlungsverzug
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Für jeden weiteren Tag des Verzugs kann zusätzlich eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 20 € geltend gemacht werden. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Recht des Anbieters zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
15. Kündigung
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Für den Vertragspartner gilt eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz des Anbieters, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.